Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen:
1. Bestellung
Wir nehmen Bestellungen mündlich und schriftlich nur zu unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegen.
Abweichungen davon, insbesondere Bedingungen des Käufers, sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Aufträge gelten als von uns angenommen, wenn wir dem Käufer eine schriftliche Bestätigung gegeben oder die Lieferung stillschweigend ausgeführt haben. Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Käufer unsere Lieferbedingungen an. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Angebote
Alle Preisangebote sind freibleibend. Die Preise gelten erst nach Bestätigung des Auftrages als Festpreis für 3 Monate. An Abbildungen, Zeichnungen, Konstruktions- und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Lieferung und Berechnung
Die Lieferung erfolgt jeweils prompt. Abgegebene Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferung erfolgt ab Werk Altdorf auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Maßgeblich für die Berechnung ist der am Tag der Lieferung gültige Preis. Sämtliche Preise verstehen sich in DM, ab Werk Altdorf, ausschließlich Verpackung. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Es können in der Regel nur die in der Preisliste angegebenen Mindestabnahmemengen geliefert werden. Für Bestellungen, die von den in der Liste angebotenen Einheitspackungsmengen abweichen, müssen wir einen Mindermengenzuschlag von 30% berechnen. Von Standardpackungen abweichende Bestellungen werden auf Mengen entsprechend dem Standard erhöht oder ermäßigt. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis 15%, der Bestellmenge, behalten wir uns vor. Bei Artikeländerungen sind wir berechtigt, die neue Ware erst nach Ausverkauf der Bestände in alter Ausführung zu liefern. Für Rücksendung erfolgt keine Vergütung. Änderungen behalten wir uns den Erfordernissen im Rahmen des Zumutbaren entsprechend vor.
4. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto vom Rechnungsendbetrag oder innerhalb 30 Tagen netto. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
Sofern wir Wechsel entgegennehmen, hat der Käufer die Diskont- und Bankspesen zu zahlen. Zahlt der Käufer eine Wechselschuld nicht fristgerecht oder wird ein Scheck nicht eingelöst oder kommt der Käufer mit der Zahlung einer fälligen Schuld länger als eine Woche in Verzug, so werden sämtliche Ansprüche aus unserer gegenseitigen Geschäftsverbindung sofort fällig. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht sind gegenüber unseren Forderungen ausgeschlossen. Wir sind dagegen berechtigt, alle eigenen Forderungen einschließlich Wechselforderungen, gegen sämtliche Forderungen des Käufers, die ihm gegen uns zustehen, aufzurechnen.
5. Lieferstörungen und Lieferverzug
Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist. Schadensersatzansprüche des Verkäufers (z.B. entgangener Gewinn) werden hierdurch nicht berührt. Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, behalten wir uns vor, die weiteren Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen. Bei Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer bei Bestellung von Katalogware berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Bestellungen von Sonderanfertigungen ist wegen eines neuen Liefertermins zu verhandeln. Schadenersatzforderungen wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Beschaffungsschwierigkeiten bei Produktionsmaterialien und Ersatzteilen für Maschinen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Verfügungen von höherer Hand befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Sie berechtigen uns außerdem, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
6. Abnahme
Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die komplette Bestellmenge sofort herzustellen. Wird die Ware nicht vereinbarungsgemäß abgenommen, so können wir Mengen mit deren Abnahme der Käufer im Rückstand ist, streichen. Dasselbe gilt für Mengen, die wir wegen rückständiger Zahlungen nicht ausgeliefert haben.
7. Mängel
Etwaige Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware unter Angabe der Bestelldaten, der Rechnungs- und Versandnummern und unter Beifügung von Mustern zu erheben. Bei Abholungen sind nachträgliche Fehlmengenreklamationen ausgeschlossen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens 8 Wochen nach Empfang der Ware, anzuzeigen. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Käufer. Rechtzeitigen und begründeten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl durch Umtausch oder Vergütung des Minderwertes entsprechen, sofern sich die Ware noch im gleichen Zustand wie bei der Lieferung befindet. Dem Verkäufer muss Gelegenheit gegeben werden, die beanstandete Ware zu besichtigen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Die Gefahr der Rücksendung trägt der Käufer. Bei Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung und entsprechender Gutschrift. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgrund, auch solche auf Ersatz von Schäden, die durch Verwendung mangelhafter Ware entstanden sind, sind ausgeschlossen. Für Schäden aus für uns nicht voraussehbaren Schutzrechtsverletzungen haften wir nicht. Sonderanfertigungen können nicht zurück genommen werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Tilgung der gesamten Verbindlichkeiten des Käufers aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen mit uns unser Eigentum. Wird in Zusammenhang mit der Kaufpreistilgung eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit der Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Ware getrennt aufzubewahren, zu lagern und in jedem Fall gegen Schäden und Diebstahl zu versichern.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch entsprechend dem Wert auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für uns. Der Käufer gilt als unentgeltlicher Verwahrer für den Verkäufer. Der Verkäufer ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er bereit und in der Lage ist, Seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nur mit unserer Zustimmung erlaubt. Der Käufer hat Eingriffe Dritter (Pfändung usw.) in unser Eigentum abzuwehren und uns unverzüglich davon Mitteilung zu machen. Alle Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer mit Neben- und Sicherungsrechten, einschließlich Wechsel und Schecks, zur Sicherung unserer Ansprüche schon jetzt an uns ab. Werden unsere Vorbehaltswaren nach Verarbeitung mit anderen Sachen veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil der Vorbehaltsware an dem Gesamtwert der verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung entspricht.
Der Käufer hat >Eingänge aus diesen Abtretungen getrennt zu halten und lediglich zur Abdeckung unserer Forderung zu verwenden. Wir sind berechtigt, im Einzelfall die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Der Käufer hat auf unser Verlangen zum Zweck des Selbsteinzuges eine Aufstellung der abgetretenen Außenstände zu übermitteln.
Übersteigt der Wert die Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
9. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Altdorf.
Gerichtsstand für beide Teile ist Hersbruck
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Sonstiges
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen aus den Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen insgesamt nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch neue, wirksame, die dem Sinn und Zweck der Regelung entsprechen, zu ersetzen.
11. BDBI-Bedingungen
Ergänzend kommen die Allgemeinen Bedingungen des Bundesverbandes der Deutschen Bürstenindustrie zur Anwendung.
12. Abweichungen
Die genannten Maße sind grundsätzlich ca.-Angaben. Abweichungen davon und Farbänderungen müssen wir uns vorbehalten.
13. Wichtiges in Kürze
Mindermengenzuschlag 30%.
Peise verstehen sich rein netto ab Werk Altdorf.
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt
Versand per UPS oder Spedition.
Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.
Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
Eine Mehr- oder Minderlieferung von 15% behalten wir uns vor.
Im übrigen gelten die Allgemeinen Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
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